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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
- Zusammenfassung -

 

§ 1 Geltung

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von with love Fotografie erteilten Angeboten, Aufträge, Leistungen, Lieferungen und Verträge.

  2. Sie gelten als vereinbart, mit schriftlicher Entgegennahme des Angebotes, der Leistung oder Lieferung von with love Fotografie durch den Auftraggeber.

  3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen von 7 Werktagen, nach Angebotszuteilung, nach Terminreservierung oder Termin-/ Auftragsbestätigung zu erklären. Bereits gezahlte Terminreservierungsgebühren werden dem Auftraggeber zurückgezahlt.

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auf für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von with love Fotografie, sofern nicht ausdrückliche Regelungen getroffen sind.
     

§ 2 Auftragsproduktion

  1. Soweit von with love Fotografie Kostenvoranschläge/ Angebote erstellt werden, sind diese unverbindlich zwischen 7-60 Werktage gültig. Treten während der Auftragsarbeiten/ Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglichen veranschlagten Gesamtsumme um mehr als 30% zu erwarten ist. Wird die vorgesehen Produktions- & Lieferzeit aus Gründen überschritten, die von with love Fotografie nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Stundenhonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

  2. with love Fotografie ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion und Absprache eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

  3. with love Fotografie ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass with love Fotografie ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat with love Fotografie dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von with love Fotografie verändert werden.
     

§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht / kommerzielle Nutzung

  1. Die privaten und öffentlichen Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung der Gesamtsumme/ Honorar an with love Fotografie.

  2. with love – kyselo Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern/Fotoaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetztes zu.

  3. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten und öffentliche Verwendung.

  4. Eine Herausgabe der unbearbeiteten Rohdateien (.raw) wird von with love Fotografie nicht an den Auftraggeber herausgegeben.

  5. with love Fotografie wird bei der Verwendung der Lichtbilder/ Bilddateien im Internet als Urheber angegeben. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt with love Fotografie zum Schadensersatz.

  6. with love Fotografie übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechendes Release Formular unterzeichnet und beigefügt.

  7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Übertragung der digital angefertigten Bilder und Nutzungsrechte (für kommerzielle Zwecke) an den Dienstleistern herauszugeben. Es bedarf einer schriftlichen Zustimmung von with love Fotografie. With love Fotografie ist berechtigt, bei Missbrauch die angezeigten Bilder, nach der MFM Tabelle, in Rechnung zu stellen und den Fall an einen Anwalt zu übergeben. [siehe § 6 Absatz 3]

  8. with love Fotografie ist berechtigt -mit schriftlicher Zustimmung/ Release Vertrag- Bilder aus dem Shooting oder der Hochzeitsreportage für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Ein Vergütungsanspruch an den Auftraggeber liegt im Ermessen von with love Fotografie und wird schriftlich vereinbart. Der Vergütungsanspruch gilt erst nach dem Verkauf der Bilder. Die Vergütung an den Auftraggeber richtet sich nach der Anzahl der verkauften Bilder Prozentual für kommerzielle Nutzung und wird nach sechs Monaten an den Auftraggeber ausgezahlt.
     

§ 4 Terminreservierungsgebühr/ Honorar/ Stornierung

  1. Für die Herstellung der Bilder/ Fotoaufnahmen wird eine, von with love Fotografie vereinbarten Terminreservierungs-gebühr/ Honorar an with love Fotografie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist with love Fotografie die Dienstleistungspreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

  2. Die Terminreservierungsgebühr (TRG) oder einer anderen vereinbarten Pauschale/ Honorar, zzgl. MwSt. ist bei Terminbuchung als Kaution sofort nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Wird die TRG/ das Honorar nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf die verbindliche Terminbestätigung.

  3. Der Endbetrag ist vom Auftraggeber, am Tag des Produktionszeitraumes in Bar (sofern nicht anders schriftlich vereinbart), zu entrichten. Bei einer Hochzeitsfotoreportage wird der Endbetrag an with love Fotografie, nach Rechnungserhalt, überwiesen.

  4. Sollte die Auftragserteilung (Shootings, dok. Reportagen – ausgenommen. Hochzeiten siehe Abschnitt 6) für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber 7 Tage nach Terminbestätigung und bis 7 Tage vor den vertraglich festgelegten Termin schriftlich storniert werden, so wird ein Stornierungsgebühr von 50% der Endsumme einbehalten. Ausgeschlossen sind krankheitsbedingte Verhinderungen, Todesfälle, Krankenhausaufenthalte. Eine Überprüfung der Situation liegt im Ermessen von with love Fotografie.

    1. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber am Tag des vertraglich festgelegten Termins widerrufen werden, so werden 65% der Gesamtsumme als Stornierungsgebühr einbehalten.

  5. Kann die Hochzeitfotoreportage, seitens der Auftraggeber, nicht wahrgenommen werden, tritt folgende Regelungen „Stornierungsgebühr“ in Kraft

    1. Aufgrund höherer Gewalt* (z.B. Unfall/ Krankenhaus-aufenthalt, schwerwiegende Krankheit, Tod, o.ä.) wird die Terminreservierungsgebühr an die Vertragspartner zurückgezahlt. *Nachweispflicht

    2. Sollte eine Trennung oder ein anderer Grund seitens der Vertragspartner geben, so wird

      1. 25%* des vertraglich vereinbarten Honorar fällig, wenn 2 Wochen nach diesem Vertrag bis 20 Wochen vor Auftragsbeginn storniert wird.

      2. 40%* des vertraglich vereinbarten Honorar fällig, wenn 21 Wochen nach diesem Vertrag bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn storniert wird.

      3. 50% des vertraglich vereinbarten Honorar fällig, wenn ab 1 Woche vor Auftragsbeginn storniert wird.

      4. 65% des vertraglich vereinbarten Honorar fällig, wenn am Leistungstag der Vertrag storniert wird.Ausgenommen: Sollte with love Fotografie eine gleichwertige Hochzeitsfotoreportage annehmen, so erhält der Auftraggeber die gesamte TRG zurück.

  6. Bis zur vollständigen Bezahlung der Endsumme der ausgeschriebenen Rechnung bleiben die Bildmaterialien oder sonstige durchgeführte Aufträge Eigentum von with love Fotografie und werden an den Auftraggeber nicht herausgegeben.

  7. Hat der Auftraggeber dem with love Fotografie keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. with love Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnen Arbeiten.
     

§ 5 Gutscheine / Stornierung des Termins

  1. Gutscheine

    1. mit einem Werbetrag sind drei Jahre nach Ausstellungsdatum, bis Jahresende gültig.

    2. ohne einem Wertbetrag (z.B. Paketgebundene Gutscheine) sind ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig.

    3. die von with love Fotografie für Werbezwecke vergeben werden, sind zwischen zwei Wochen bis maximal 12 Monate gültig. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine wird von with love Fotografie auf dem Gutschein vermerkt.

  2. Eine Barauszahlung der/des Gutscheines ist bei with love Fotografie nicht möglich.

  3. Für die Herstellung der Bilder/ Fotoaufnahmen wird eine, von with love Fotografie vereinbarte Auftragsbestätigung/ Rechnung geschrieben.

  4. Der Gutschein (und zzgl. einer anderen vereinbarten Pauschale/ Honorar, zzgl. MwSt.) ist bei einer verbindlichen Terminbuchung als Terminreservierungsgebühr zu entrichten.

  5. Sollte die Auftragserteilung (Shootings, dok. Reportagen) –. für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber 7 Tage nach Terminbestätigung und bis 14 Tage vor den vertraglich festgelegten Termin schriftlich storniert werden, so wird ein Stornierungsgebühr von 50% dem Gutschein (ggfs. zzgl. des vereinbarten Honorars) einbehalten. Ausgeschlossen sind krankheitsbedingte Verhinderungen, Todesfälle, Krankenhausaufenthalte. Eine Überprüfung der Situation liegt im Ermessen von with love Fotografie.

    1. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber 14 Tage vor dem festgelegten Termins widerrufen werden, so werden 65% des Gutscheins (ggfs. zzgl. des vereinbarten Honorars) als Stornierungsgebühr einbehalten.

    2. with love Fotografie entscheidet nach Ermessen, ob bei der dritten Stornierung des Termins, der Gutschein verfällt.
       

§ 6 Strafe & Schadenersatz

  1. Liefertermine für Bildmaterialien sind dann nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von with love Fotografie bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    1. Tritt die Fristüberschreitung, wegen Urlaubstagen ein, so haftet with love Fotografie nicht. Sie teilt dem Auftraggeber einen neuen Liefertermin mit.

  2. Die Bilddateien, die in dem passwortgeschützten Galerieshop für den Auftraggeber zur Bildauswahl zur Verfügung stehen, dürfen weder heruntergeladen, sowie für private und kommerzielle Nutzung verwendet werden. Diese Bilder dienen dem Auftraggeber nur zur Bildauswahl. Werden Bilder heruntergeladen und für andere Zwecke missbraucht, ist with love Fotografie berechtigt, dem Auftraggeber 15,- € pro Bild in Rechnung zu stellen.

  3. Lichtbildwerke die vom Auftraggeber für kommerzielle Zwecke genutzt oder weitergegeben werden, werden einem Anwalt zur Prüfung vorgelegt. with love Fotografie ist berechtigt, die kommerzielle Nutzung in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Schadens richtet sich nach der MFM Tabelle.
     

§ 7 Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet with love Fotografie für sich und seine Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet with love Fotografie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. with love – kyselo Fotografie haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

  3. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträger erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wenn die Rücksendung erfolgt.
     

§ 8 Selektion / Bildbearbeitung & Löschung

  1. with love Fotografie sichert, sichtet und selektiert die Bilder nach Auftragsdatum. Alle nicht verwendeten Rohdateien werden umgehend vernichtet. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

  2. Die Bearbeitung der selektierten Lichtbildwerke erfolgt im Stile von with love Fotografie.

  3. Nach der Bildbestellung oder Auslieferung der Bildmaterialien, werden die selektierten und bearbeiteten Bilddateien nach 2 Werktagen archiviert und nach 14 Werktagen gelöscht. Die unbearbeiteten und selektieren Lichtbildwerke (Rohdateien) werden zur Urheberrechtserkennung archiviert. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

    1. Die bearbeiteten Lichtbildwerke aus Hochzeitsfotoreportagen werden nach 3 Monaten archiviert und nach 6 Monaten gelöscht. Die unbearbeiteten und selektierten Lichtbildwerke (Rohdateien) werden zur Urheberechtserkennung archiviert. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

  4. Von der Vernichtung der Lichtbildwerke wird der Auftraggeber nicht benachrichtigt.

  5. Lichtbildwerke die vom Auftraggeber zur Verwendung an with love Fotografie für Eigenwerbung (Veröffentlichungen der Bilder) freigeben worden sind, dürfen jederzeit von with love Fotografie neu bearbeitet und verwendet werden.

  6. Die Bildbearbeitung von Lichtbildwerken von with love Fotografie und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital ist vom Auftraggeber nicht gestattet. Darunter zählen auch sog. Filter aus Applikationen oder Social Media Filter.

  7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbildwerke von with love Fotografie digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von with love Fotografie mit den Bilddateien elektronisch verknüpft werden.

  8. Der Auftraggeber verpflichtet sich die digitalen Datenträger (CD/ DVD/ USB Stick u.a.) ordnungsgemäß von den elektronischen Wiedergabegeräten zu trennen. with love Fotografie haftet nicht für beschädigte Datenträger (u.a. Virus, unsachgemäße Trennung von elektronischen Geräten).
     

§ 9 Allgemeines & Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen with love Fotografie, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin Yvonne Kyselo als Gerichtsstand vereinbart.

 

Diese AGB gelten ab dem 01.12.2019! 
Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit!

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